Der Waffenerwerb in der Schweiz ist Waffengesetz und der Waffenverordnung geregelt.
Grundsätzlich kann jeder volljährige Schweizer Bürger oder in der Schweiz ansässige Ausländer mit einer Aufenthaltsbewilligung C eine Waffe erwerben. Dafür wird ein Strafregisterauszug (einfache Form) beim Bundesamt für Justiz angefordert und ein Gesuch für die Erteilung eines Waffenerwerbsscheins ausgefüllt.
Die genauen Abläufe sind beim Bundesamt für Polizei (Fedpol) beschrieben: Als Privatperson eine Waffe erwerben
Kontaktdaten der Waffenbüros in den umliegenden Kantonen:
Zuletzt aktualisiert am: 09.02.2023 16:44