Die Schiessanlage Lachmatt unterliegt als Schiessanlage im Schiesswesen ausser Dienst diversen Reglementen und Verordnungen. Sie wurde auch für genau diesen Zweck konzipiert und von den beteiligten Gemeinden Pratteln und Muttenz betrieben.
Damit die Unterstützung durch die Gemeinden und die Schweizer Armee gewährleistet werden kann ist die Einhaltung dieser Vorgaben existenziell. Dies schliesst insbesondere die Art der erlaubten Waffen und Munition ein.
Viele Wettkämpfe in der GSA Lachmatt finden unter den Regelungen des Internationale Schiesssport Föderation (ISSF) statt. Um gleichbleibende Bedingungen für die Wettkampfteilnehmer zu garantieren und eine optimale Vorbereitung auf die Wettkämpfe zu ermöglichen, sind viele Vorgaben und Einschränkungen erforderlich. Diese haben ebenfalls einen grossen Einfluss auf die vornehmlich im Schiessstand anzutreffenden Waffen und die Art der Munition.
Weiterführende Informationen können den unten stehenden Regelwerken entnommen werden. Eine einfache Zusammenfassung ist hier zu finden.
Für tiefergehende Fragen stehen unsere Schützenmeister und der Vereinstrainer immer gerne zur Verfügung.
1) Auf den Schiessanlagen (SA) im Schiesswesen ausser Dienst (SaD) ist das Schiessen mit Ordonnanz-Waffen, übrigen zu den Bundesübungen zugelassenen Waffen und Hilfsmitteln gemäss Hilfsmittelverzeichnis (Dok 27.132 dfi) sowie Sportwaffen in Ordonnanzkaliber gestattet.
2) Es ist unter Vorbehalt Abs. 3 ausschliesslich das Schiessen mit Ordonnanz-Munition gestattet.
3) Auf den 25/50 m Schiessanlagen ist zudem das Schiessen mit Sportmunition 0.22 und Sportmunition gemäss ISSF gestattet.
Für Wettkämpfe nach ISSF Regeln gelten spezielle Vorgaben, welche gesamthaft hier nachgelesen werden können. Die zugelassenen Waffen und Munition für Pistolenschützen sind im PDF "Pistol Rules" im Abschnitt 8.4.4 aufgeführt.
Zuletzt aktualisiert am: 09.02.2023 16:44