
Ja, das Feldschiessen darf derzeit an einer obligatorischen Übung in Kombination mit dem Obligatorischen Programm für Pflichtschützen geschossen werden. Dabei wird es als erstes Programm geschossen (ohne Probeschüsse).
Für die offiziellen kantonalen und nationalen Ranglisten werden nur Resultate angerechnet, welche bis zum offiziellem Feldschiessen Wochenende erzielt wurden.
Zuletzt aktualisiert am: 09.02.2023 16:44