Ja, das Feldschiessen darf auch im Jahre 2023 in Kombination mit dem Oblig. Programm für Pflichtschützen geschossen werden. Dabei wird es als erstes Programm geschossen (ohne Probeschüsse).
Für die offiziellen kantonalen und nationalen Ranglisten werden allerdings nur Resultate angerechnet, welche bis und mit offiziellem Feldschiessen (4.7.2023) erzielt wurden.
Zuletzt aktualisiert am: 09.02.2023 16:44