Ja, das Feldschiessen darf derzeit in Kombination mit dem Obligatorischen Programm für Pflichtschützen geschossen werden. Dabei wird es als erstes Programm geschossen (ohne Probeschüsse).
Für die offiziellen kantonalen und nationalen Ranglisten werden allerdings nur Resultate angerechnet, welche bis und mit dem offiziellem Feldschiessen Wochenende erzielt wurden.
Zuletzt aktualisiert am: 09.02.2023 16:44