Darf ich mit allen Waffen und Kalibern im Schiesstand Lachmatt schiessen?

Kurze Antwort:

Nein, bei Pistole 25m/50m maximal Kaliber .38 (bei .38 ausschliesslich Wadcutter), bei Gewehr 300m maximal Kaliber 7,5mm. Ausschliesslich Vollmantelgeschosse.

Seit 2022 sind fast alle 7,6mm und 9mm Pistolen sowie Kleinkaliberpistolen sind auf der Lachmatt zugelassen (Revolver und Halbautomat). Bei den Gewehren dürfen ebenfalls fast alle 5,6mm und 7,5mm Repetierer und Halbautomaten genutzt werden. Serienfeuer ist grundsätzlich untersagt und die Serienfeuersperre muss vor dem Betreten des Stands aktiviert sein.

Lange Antwort:

Die Kugelfangkästen sind nur für bestimmte Kaliber, Munitionsarten und Aufprallgeschwindigkeiten/-energien ausgelegt. In der Lachmatt sind diese auf Ordonnanzmunition beschränkt, so das grundsätzlich nur

  • Geschosse mit Vollmantel erlaubt sind, da ansonsten das Aufpilzen des Geschosses die Scheibe zu stark beschädigt
  • die Aufprallgeschwindigkeit des Geschosses auf die Scheibe begrenzt ist, da ansonsten das Geschoss den Kugelfangkasten beschädigen oder sogar durchschlagen kann
  • Pistolenkaliber bis .38 Wadcutter zugelassen sind, da grössere Kaliber üblicherweise eine zu hohe Aufprallenergie besitzen und damit die gleiche Gefahr wie bei einer zu hohen Aufprallgeschwindigkeit besteht
  • Gewehrkaliber bis 7.5mm verschossen werden dürfen, aus oben genannten Gründen

Jede andere Art eines Geschosses muss vorher auf diese Einschränkungen hin geprüft und bewilligt werden.

Die Wahl des Sportgeräts liegt in der Regel beim Schützen, aber auch hier gibt es Einschränkungen. Sämtliche Waffen, welche in der jeweils aktuellen Ausgabe des "Verzeichnis der bewilligten Hilfsmittel zu den Ordonnanzwaffen un zu den Bundesübungen zugelassenen Waffen"  der Schweizer Armee aufgeführt sind, dürfen sowohl für Trainings als auch den Bundesübungen verwendet werden. Der Schweizerische Schiesssport Verband (SSV) regelt die erlaubten Waffen für die einzelnen sportlichen Wettkämpfe und Stiche. Grundsätzlich müssen alle Waffen mit einem gültigen und anerkannten Beschussstempel versehen sein und sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden.

Serienfeuerwaffen dürfen nur mit aktivierter Serienfeuersperre in den Stand gebracht werden.

Auch für Waffen gilt, vorher mit dem Schützenmeister abklären ob die jeweilige Waffe für den gewünschten Einsatz zulässig ist.

Die genaueren Hintergründe, Verordnungen und Reglemente sind hier zu finden.

Zuletzt aktualisiert am: 09.02.2023 16:44

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